Die Frage: Sind die Mitsubishi-Wärmepumpen förderfähig? |
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Ja, denn wer sein Haus oder Gewerbeimmobilie mit Umweltwärme beheizt, kann mit Zuschüssen und Förderungen auf Bundes- oder Landesebene rechnen. Wichtig: Die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss bis 6 Monate nach Betriebsbereitschaft der förderfähigen Wärmepumpenanlage (Jahresarbeitszahl von mindestens 3,3 im Gebäudebestand und 3,5 im Neubau) erfolgen. Für Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bis zu 3,75 Euro/m² (maximal 637,50 €). Bei mehr als zwei Wohneinheiten: 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestition. Für Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Bestand: 10 Euro/m² (maximal 1.500 €). Bei mehr als zwei Wohneinheiten: 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestition. Die KfW Förderbank bietet im Rahmen ihres Programms "Ökologisches Bauen" ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 100 % der Investitionskosten (max. 50.000 € je Wohneinheit an. Auch die Energieversorger setzen auf zusätzliche Förderungen, zum Beispiel besonders günstigen Strom zum Betreiben der Wärmepumpe. |