Bevor
wir uns der Beantwortung der obigen Frage zuwenden, sollte zunächst im
Wege einer Begriffsbestimmung geklärt werden, was überhaupt
unter der sogenannten "Heizlast" zu verstehen ist.
Heiztechnisch
gesehen ist die Heizlast jene Wärmemenge, die dem Raum durch das
Heizsystem zugeführt werden muss, um eine vorgegebene
Rauminnentemperatur (im Regelfall 20 ° C) konstant halten zu können.
Zum Verständnis:
Jeder einzelne Raum eines Gebäudes verliert
Wärme durch Wärmeleitung (über Fenster, Wände, Böden und Decken)
oder durch das notwendige Lüften an seine Umwelt. Auf
der anderen Seite kann ein Raum durch Sonneneinstrahlung, innere
Wärmequellen oder
benachbarte beheizte Räume auch Wärme gewinnen. Wenn -
gerade im Herbst oder Winter - die Wärmeverluste eines Raumes größer
sind als die Wärmegewinne, entsteht eine Heizlast. Diese muss dann
durch das jeweilige Heizsystem gedeckt werden. Die Heizlast ist natürlich am größten, wenn es draußen am kältesten
ist. Aus diesem Grund wird die Heizlast eines Raumes - je nach Lage des
Wohnortes - für eine Außentemperatur von -14 bis -18 °C errechnet.
Die Heizlast wird in Watt angegeben.
Wie hoch die Heizlast eines Raumes ist, lässt sich ausnahmslos nur
anhand einer detaillierten Berechnung auf Grundlage der individuellen
Gebäudedaten ermitteln.
Die für die Ermittlung der Norm-Heizlast erforderlichen Werteparameter
und Faktoren sind zum Beispiel: die Lage des Raumes
(geografische Lage, Himmelsrichtung, Windanfall, Höhe der
Nachbargebäude), die Größe des Raumes, die Bauweise der wärmeübertragenden Gebäudeumfassungsflächen
(Bauelemente, Fenster, Türen), der Bestimmungszweck des Raumes
(z.B. Wohnraum oder Badezimmer?) etc.
Die Berechnungsmethode der Normheizlast ist in Deutschland in
der
DIN EN 12831 festgelegt. Diese nationale Regelung löste im Rahmen
der europäischen Rechtsangleichung zum 1. Oktober 2004 die seit mehr
als zwanzig Jahren angewandte DIN 4701 Teil 1-3 ab. Die bislang gültigen
Berechnungsregeln der DIN 4701 wurden durch neue Berechnungsverfahren
ersetzt und neue internationale Begrifflichkeiten (z.B. "Heizlast"
anstelle von "Wärmebedarf") wurden eingeführt.
Nachdem nun geklärt ist, was die Heizlast ist und auf welcher Grundlage
sie berechnet wird, kommen wir zu der hier entscheidende Frage:
"Wozu braucht man denn nun die Heizlast im Rahmen einer
Heizungsanlage?"
Sie werden es sicherlich schon wissen: Ohne Kenntnis der exakten
Heizlast jedes einzelnen Raumes des Gebäudes, ist es ausgeschlossen:
- die maximal erforderliche Heizleistung,
- die Heizkesseldimensionierung des Gebäudes
- und Größe der Heizflächen des jeweiligen Raumes fachgerecht
zu bestimmen.
Zu bedenken ist: Wie soll ein Heizungsplaner die Heizleistung des
Heizsystems anpassen, wenn er überhaupt nicht weiß, wie viel Watt das
Heizsystem in dem jeweiligen Raum zum Erreichen der
Norm-Rauminnentemperatur erbringen muss?
Noch
einmal ganz deutlich: Ohne detaillierte Heizlast (-berechnung) bleibt
die Heizanlage immer unsauber geplant! Dass beim Verzicht auf eine
Heizlastberechnung während strenger Winter "kalte"
Überraschungen auf einige Bauherren warten, dürfte dann nicht mehr
überraschen...
Achtung,
noch ein wichtiger Hinweis!
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass immer wieder der
Begriff der Heizlast mit dem des sog. "Jahresmittelwärmebedarfs
nach der EnEV" verwechselt oder gleichgesetzt wird. Der
Jahresmittelwärmebedarf wird beispielsweise vom Statiker ermittelt.
Dieser Wert beschreibt den Energiebedarf über den Zeitraum eines
Jahres für ein ganzes Gebäude und dient der Begrenzung des
Jahres-Primärenergiebedarfs - keinesfalls kann ausschließlich auf
Grundlage des Jahresmittelwärmebedarfs eine Raum-Heizfläche
fachgerecht geplant werden!
Es ist absolut wichtig, dass man folgenden - häufig
anzutreffenden - Fehler nicht begeht:
Es ist nicht möglich, die Heizlast
eines Raumes zu errechnen, indem man einfach den
Jahresmittelwärmebedarf des gesamten Hauses (z.B. 8.000 Watt) durch die
Wohnfläche (z.B. 200 m2) dividiert - so einen Wert von 40 Watt pro m2
errechnet und dann die Raumbodenfläche mit diesem Wert multipliziert.
Diese Rechnung kann schon deswegen nicht aufgehen, da die Räume eines
Hauses sich bereits in ihrer Lage und den Umschließungsflächen
unterscheiden und diese Faktoren ja - wie oben dargestellt -
Berechnungsfaktoren der Heizlast sind.
Noch ein abschließender Rat zur Heizlastberechnung: Wer kann
oder sollte die Heizlastberechnung durchführen?
Heizlastberechnungen führen beispielsweise Ingenieurbüros für
Heizungstechnik oder Fachbetriebe des Heizungshandwerks durch. Auch
einige Anbieter von Heizungssystemen bieten potentiellen Kunden die
Durchführung einer Heizlastberechnung im Rahmen der Angebotserstellung als Serviceleistung an. Unser
Rat:
Betrauen Sie vorzugsweise eine neutrale Stelle, die keine eigenen Interessen
verfolgt, mit der Ermittlung der Heizlast Ihrer Räume. Auf diese
Weise können Sie sicherstellen, dass in jedem Fall später das
Heizsystem der Heizlast angepasst wird und nicht umgekehrt...
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